Wenn Recht zu Unrecht wird, werden Rechtsanwaltskanzleien LIS zur Pflicht.

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Hilfe bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Bis zum 31.10.2022 mussten Besitzer von Immobilieneigentum eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben.
Die Frist zur Abgabe wurde einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert - weitere Fristverlängerungen werden abgelehnt.
Soweit Sie Ihre Erklärung noch nicht abgeben haben, werden Sie vom Finanzamt zunächst daran erinnert. Wir können es nicht einschätzen, ob im Einzelfall auf Verspätungszuschläge verzichtet und wann seitens des Finanzamtes eine Schätzung vorgenommen wird.

Wenn Sie die Erklärung nicht selbst abgeben können oder wollen, können wir die Bearbeitung für Sie übernehmen.
Als Vergütung berechnen wir pro Grundstück bzw. pro wirtschaftlicher Einheit (entspr. dem Aktenzeichen) pauschal EUR 150,00 inkl. MwSt. für
- für Wohngrundstücke
- für Nichtwohngrundstücke (z. B. gewerblich genutzte Liegenschaften)
- unbebaute Grundstücke
Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft berechnen wir, aufgrund des erheblich größeren Bearbeitungsaufwandes, pro Grundstück bzw. pro wirtschaftlicher Einheit (entspr. dem Aktenzeichen) pauschal EUR 300,00 inkl. MwSt.

So funktioniert es:
Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 02823 4195282*.
Wir senden Ihnen unsere Checklisten je Grundstücksart, einen Auftrag sowie einige Erläuterungen per E-Mail oder Briefpost zu.
Sie senden uns den Auftrag ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit der für Sie zutreffenden Checkliste ausgefüllt sowie ggf. zusätzlich angefragten Unterlagen per E-Mail oder Briefpost zurück.
Die Erklärung wird bei uns erstellt und über ELSTER bei Ihrem Finanzamt eingereicht.
Anschließend senden wir sie Ihnen, zusammen mit der Rechnung, per E-Mail oder Briefpost zu.

*Anrufkosten gemäß Ihres individuellen Telefonvertrages zu einer Festnetz-Nummer.